In 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. So haben sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wesentlich geändert. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch den Begriff des Pflegegrades ersetzt. Was hat sich für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige geändert und wie können Sie davon profitieren?

Warum ist ein Pflegegrad unentbehrlich?

Ohne die Einteilung in einen Pflegegrad ist die Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung unmöglich. Die Basis für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade bildet ein neues Begutachtungsverfahren. Wie verläuft die Antragstellung auf einen Pflegegrad?

Schritt 1 – formlosen Antrag auf Pflegegrad stellen

Kontaktieren Sie die Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Alles, was Sie auf dieser Etappe tun müssen, ist einen formlosen Antrag zu stellen. Sie (oder die pflegebedürftige Person, um die Sie sich kümmern) können das entweder telefonisch oder schriftlich machen.

Es lohnt sich nicht, mit dem Erstantrag zu zögern. Der Leistungsanspruch beginnt nämlich mit der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse.

Schritt 2 – Pflegeformular ausfüllen

In Antwort auf Ihren formlosen Antrag schickt Ihnen die Pflegekasse ein Pflegeantragsformular zu. Jetzt müssen Sie dieses ausfüllen. Versuchen Sie, alle Frage korrekt und vollständig zu beantworten. Dann senden Sie das Formular an die Pflegekasse (am besten per Einschreiben mit Rückschein) zurück.

Schritt 3 – den Termin vereinbaren

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) vereinbart mit Ihnen einen Termin. Das ermöglicht die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad zu prüfen. (Sind Sie privatversichert, so führt die Medicproof GmbH die Begutachtung durch.)

Da alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden müssen, findet der Termin in einem gewohnten Umfeld der pflegebedürftigen Person (z. B. in ihrer Wohnung) statt.

Schritt 4 – Vorbereitungen auf den MDK-Besuch treffen

Die Hauptaufgabe des MDK-Gutachters besteht in der Prüfung, in welchem Umfang die zu pflegende Person in der Lage ist, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Es werden folgende Bereiche bewertet:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • mögliche Selbstversorgung
  • Umgang mit therapie- und krankheitsbedingten Anforderungen
  • Gestaltung sozialer Kontakte und des Alltags

Wie können Sie sich auf den Besuch des Gutachters vorbereiten? Beginnen Sie mit der Beschaffung aller relevanten Unterlagen, die zur Verdeutlichung der Pflegesituation beitragen können. Das sind z. B. ärztliche Diagnosen oder Krankenhausberichte. Was noch kann bei der Einschätzung der Pflegesituation helfen? Ein Pflegetagebuch, in welchem Sie nicht nur alle Pflegehandlungen, sondern auch Ihre Beobachtungen, besonders aufwändige Pflegesituationen und konkrete Beispiele aus dem Alltag notieren.

Helfen Sie auch der zu begutachtenden Person, sich auf den Besuch vorzubereiten. Versuchen Sie aber nicht, die Pflegesituation zu beschönigen. Der Gutachter sollte ein möglichst wahres Bild vom Pflegealltag bekommen.

Schritt 5 – Bescheid über den zugewiesenen Pflegegrad erhalten

Nach dem Besuch des Gutachters bekommen Sie die Information von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad. Sind Sie der Meinung, dass ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden ist? Dann können Sie Widerspruch einlegen.

Wichtig ist, dass auch wenn Ihnen ein Pflegegrad bewilligt wurde, können Sie einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen.

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"Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen." Jeremias Gotthelf (1797 - 1854)