Das System der Pflegegrade wurde im Jahre 2017 eingeführt – so hat der Begriff „Pflegegrad“ die bisherigen Pflegestufen ersetzt. Was bedeutet das aber in der Praxis? Welche Voraussetzungen benötigt man für die Einstufung in Pflegegrad 1? Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Im Mittelpunkt steht die Selbstständigkeit des Betroffenen und die Frage, ob und wie weit er im Stande ist, seinen Alltag ohne fremde Hilfe zu meistern. Der Pflegegrad 1 wird als eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ definiert. Bei Pflegegrad 1 handelt es sich um Personen, die körperlich und geistlich fit bleiben und in ihrer Selbstständigkeit nur geringfügig beeinträchtigt sind.

Die Einstufung in Pflegegrad erfolgt nach dem neuen Begutachtungsverfahren (NBA). Das ist ein Punktesystem. Für verschiedene Alltagskompetenzen werden Punkte vergeben. Je niedriger Kompetenz, desto mehr Punkte und dadurch auch höherer Pflegegrad.

Für den Pflegegrad 1 müssen Pflegebedürftige eine Punktzahl zwischen 12,5 und 27 erreichen. Wenn man ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten bekommt, wird man in Pflegegrad 2 eingestuft. In diesem Fall geht es um eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Die Einstufung erfolgt nach folgenden Bereichen:

  • Mobilität (Beweglichkeit)
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Sprachfähigkeit, räumliche und zeitliche Orientierung)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Aggression, nächtliche Unruhe, Wahnvorstellungen)
  • Selbstversorgung (Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Nahrungsaufnahme)
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Welche Leistungen bekommt man bei Pflegegrad 1?

Zu den Pflegeleistungen, die Sie erhalten können, gehören:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen – monatlich 125 Euro (z. B. für einen Alltagsbegleiter für Einkäufe und Spaziergänge oder eine Haushaltshilfe)
  • Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelde (bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme)
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (z. B. Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für die Hände)
  • umfassende Pflegeberatung und / oder Pflegekurse für Angehörige

Mehr Einzelheiten zum Thema „Leistungen der Pflegekasse“ finden Sie hier

senevende24 ist als
Unionsmarke bei der EUIPO

unter der Nummer 018 039 666 angemeldet

Kontakt

senevende24 e. K.
Gisselbergerstr. 51
35037 Marburg
Deutschland
Geschäftszeiten: Mon-Freitag 9.00-16.00

Handelsregister: HRA 5081
Amtsgericht: Marburg
Steuernummer: 232224616427
Finanzamt: Hameln
Ust.-IdNr: DE319096312

Haben Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns? Dann füllen Sie in unser Kontaktformular aus und wir nehmen umgehend Kontakt mit Ihnen auf.

Pflegekräfte aus Polen

"Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen." Jeremias Gotthelf (1797 - 1854)