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Das System der Pflegegrade wurde im Jahre 2017 eingeführt – so hat der Begriff „Pflegegrad“ die bisherigen Pflegestufen ersetzt. Was bedeutet das aber in der Praxis? Welche Voraussetzungen benötigt man für die Einstufung in Pflegegrad 1? Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Im Mittelpunkt steht die Selbstständigkeit des Betroffenen und die Frage, ob und wie weit er im Stande ist, seinen Alltag ohne fremde Hilfe zu meistern. Der Pflegegrad 1 wird als eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ definiert. Bei Pflegegrad 1 handelt es sich um Personen, die körperlich und geistlich fit bleiben und in ihrer Selbstständigkeit nur geringfügig beeinträchtigt sind.
Die Einstufung in Pflegegrad erfolgt nach dem neuen Begutachtungsverfahren (NBA). Das ist ein Punktesystem. Für verschiedene Alltagskompetenzen werden Punkte vergeben. Je niedriger Kompetenz, desto mehr Punkte und dadurch auch höherer Pflegegrad.
Für den Pflegegrad 1 müssen Pflegebedürftige eine Punktzahl zwischen 12,5 und 27 erreichen. Wenn man ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten bekommt, wird man in Pflegegrad 2 eingestuft. In diesem Fall geht es um eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Zu den Pflegeleistungen, die Sie erhalten können, gehören:
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