Die Entsendung ist aktuell das verbreitetste Modell in der 24-. Stunden-Betreuung, die bereits seit dem 1. Mai 2004 durch die europäische Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 bis 55 EGV möglich ist. Die Voraussetzung für die rechtmäßige Entsendung einer Pflegekraft ist das Vorhandensein eines gültigen A1-Formulares. Dieses bescheinigt, dass die ausländische Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und somit vom Auftraggeber in Deutschland nicht versichert werden muss. Die Ausstellung der A1-Bescheinigung dauert in der Regel 2-3 Wochen ab Beantragung, kann aber jederzeit nachgereicht werden.
Bei diesem Modell ist eine gewisse Vorsicht geboten, da hier, ähnlich wie bei den selbständigen Pflegekräften, direkte Weisungen seitens des Auftraggebers ausgeschlossen sind. Daher sollte eine genaue Leistungsbeschreibung in den Dienstleistungsvertrag aufgenommen werden. Das Fehlen einer solchen Leistungsbeschreibung ließe eine Weisungsbefugnis des deutschen Auftraggebers vermuten. Ebenso sollten direkte Arbeitsanweisungen unterlassen werden da ansonsten der Verdacht der unzulässigen Arbeitsnehmerüberlassung entstehen könnte, was zur Folge hätte, dass der Auftraggeber die Sozialabgaben und Steuern nach deutschem Recht zu entrichtet müsste.
Charakteristische Merkmale:
senevende24 e. K.
35037 Marburg
Deutschland
Geschäftszeiten: Mon-Freitag 9.00-16.00
Handelsregister: HRA 5081
Amtsgericht: Marburg
Steuernummer: 232224616427
Finanzamt: Hameln
Ust.-IdNr: DE319096312