Die Entsendung ist aktuell das verbreitetste Modell in der 24-. Stunden-Betreuung, die bereits seit dem 1. Mai 2004 durch die europäische Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 bis 55 EGV möglich ist. Die Voraussetzung für die rechtmäßige Entsendung einer Pflegekraft ist das Vorhandensein eines gültigen A1-Formulares. Dieses bescheinigt, dass die ausländische Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und somit vom Auftraggeber in Deutschland nicht versichert werden muss. Die Ausstellung der A1-Bescheinigung dauert in der Regel 2-3 Wochen ab Beantragung, kann aber jederzeit nachgereicht werden.

Bei diesem Modell ist eine gewisse Vorsicht geboten, da hier, ähnlich wie bei den selbständigen Pflegekräften, direkte Weisungen seitens des Auftraggebers ausgeschlossen sind. Daher sollte eine genaue Leistungsbeschreibung in den Dienstleistungsvertrag aufgenommen werden. Das Fehlen einer solchen Leistungsbeschreibung ließe eine Weisungsbefugnis des deutschen Auftraggebers vermuten. Ebenso sollten direkte Arbeitsanweisungen unterlassen werden da ansonsten der Verdacht der unzulässigen Arbeitsnehmerüberlassung entstehen könnte, was zur Folge hätte, dass der Auftraggeber die Sozialabgaben und Steuern nach deutschem Recht zu entrichtet müsste.

Charakteristische Merkmale:

  • Die Pflegekraft handelt im Auftrag eines Dienstleisters bzw. ist bei diesem angestellt
  • Die Pflegekraft hat beschränkte Entscheidungsfreiheit in Bezug auf den Leistungsumfang und die Konditionen
  • Die Verantwortung für eventuelle Schäden sowie das unternehmerische Risiko trägt die osteuropäische Dienstleistungsagentur
  • Die osteuropäische Agentur führt die Sozialabgaben ab und ist für die notwendigen Versicherungen der entsendeten Pflegekraft zuständig
  • Es werden grundsätzlich zwei Verträge mit zwei Dienstleistern geschlossen: ein Vertrag mit der Vermittlungsagentur in Deutschland und ein weiterer mit dem osteuropäischen Dienstleister, der die Betreuungskraft nach Deutschland entsendet
  • Die deutsche Agentur ist Ansprechpartner für die Auftraggeber, die osteuropäische Agentur ist Ansprechpartner für die entsendete Pflegekraft. Beide Agenturen sorgen für die kontinuierliche Betreuung
Entsendung

Kontakt

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Deutschland
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Handelsregister: HRA 5081
Amtsgericht: Marburg
Steuernummer: 232224616427
Finanzamt: Hameln
Ust.-IdNr: DE319096312

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Pflegekräfte aus Polen

"Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen." Jeremias Gotthelf (1797 - 1854)