Eine 24-Stunden-Betreuung wird oft als eine perfekte Alternative zum Pflegeheim betrachtet. Dank einer 24-Stunden-Pflege können die Senioren in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und ein kleines Maß an Selbstständigkeit behalten. Obwohl die Betreuungskräfte unzählige Aufgaben übernehmen, gibt es Bereiche, die ausschließlich dem medizinischen Personal vorbehalten sind.

Zur häuslichen Krankenpflege gehören Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Worin liegen die Unterschiede?

Was versteht man unter Grundpflege?

Grundpflege umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. Zur Grundpflege gehören:

  • Körperpflege (wie z. B. Baden, Kämmen, Rasieren, Zahnpflege)
  • Ernährung (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
  • Mobilität (z. B. An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen oder Treppensteigen)

Alle diese Aufgaben können von einem Angehörigen, Bekannten oder einer Betreuungskraft übernommen werden.

Die Betreuungskräfte realisieren oft nicht nur die Aufgaben, die mit der Grundpflege verbunden sind. In der Regel kümmern sie sich um die Tätigkeiten, die zur Haushaltsführung gehören: Wechsel der Bettwäsche, Einkäufe, Zubereitung von Mahlzeiten, Aufräumen. Ihre Aufgaben umfassen auch die Freizeitgestaltung. Je nach dem Gesundheitszustand der Senioren oder ihren kognitiven Fähigkeiten können das gemeinsame Spaziergänge, lange Gespräche oder andere Aktivitäten sein.

Was fällt unter Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege bezeichnet ärztlich verordnete medizinische und therapeutische Maßnahmen. Sie werden durch Pflegefachpersonal ausgeführt. Dazu gehören z. B. Injektionen, Medikamentengabe, Blutdruckmessung, Blutzuckerkontrolle und Wundversorgung.

Das Ziel der Behandlungspflege ist, die Krankheiten zu heilen oder den Krankheitszustand zu verbessern. Da die Behandlungspflege ärztlich verordnet wird, wird sie von der Krankenkasse übernommen.

Kurz gesagt, umfasst die Grundpflege die Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags. Je nach dem Pflegegrad kann die Finanzierung der Grundpflege von der Pflegekasse übernommen werden. Bei der Behandlungspflege dagegen handelt es sich um medizinisch angeordnete Maßnahmen. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen.

Wir von Senevende wissen, dass jede Pflegesituation anders ist. Aus diesem Grund behandeln wir jeden unseren Kunden individuell. Sind Sie nicht sicher, ob unser Angebot zu Ihrem Pflegefall passt? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – zusammen finden wir die Antwort auf alle Ihre Fragen.

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"Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen." Jeremias Gotthelf (1797 - 1854)