Um einer weiteren Ausbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken, werden radikale Maßnahmen sowohl in Deutschland als auch in Polen getroffen. Wie wirkt sich das auf die Pflegebranche aus? Können Sie weiterhin auf das polnische Betreuungspersonal zählen? Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Grenzkontrollen

Wegen der Corona-Pandemie wurde der Zeitraum der Grenzkontrollen zu Deutschland bis zum 13. April  verlängert. Viele Übergänge sind geschlossen. Nach der Rückkehr unterliegen alle polnischen Staatsbürger  (außer Fahrern im Personen- und Güterverkehr) der 14-tägigen Quarantäne. Ab Freitag ist die Quarantäne auch für die Berufspendler obligatorisch.

Alle Bahn- und Flugverbindungen zwischen Deutschland und Polen wurden zwar aufgehoben, aber der Grenzübergang mit dem Auto, Bus oder zu Fuß ist weiterhin möglich. Sie müssen sich also keine Sorgen machen. Suchen Sie nach polnischen Pflegekräften für Ihren Angehörigen, so sind wir nach wie vor im Stande, alles zu organisieren. Das verlangt ein bisschen mehr Aufwand, ist aber weiterhin möglich.

In den letzten Tagen haben sich auch die Wartezeiten an den deutsch-polnischen Übergängen deutlich verkürzt.

Einschränkungen des Personenverkehrs

Die größten Kontroversen rund um dieses Thema haben die am 23. März eingeführten Reisebeschränkungen ausgelöst. Premierminister Morawiecki kündigte an, dass nur die Hälfte der Sitze in öffentlichen Verkehrsmitteln besetzt werden dürfen.

Die Verordnung des Gesundheitsministers zu diesem Thema bestätigt, dass es sich nur um öffentliche Verkehrsmittel handelt. Das bedeutet, dass private Busse und  Kleinbusse immer noch im Einsatz sind. Einige Verbindungen wurden aufgehoben, viele Fahrpläne haben sich geändert.

Kontaktverbot

Sowohl in Deutschland als auch in Polen gilt ein Kontaktverbot. Die Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind verboten. Alle sozialen Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden – natürlich umfasst das die Angehörigen des eigenen Hausstands nicht. Man sollte auch einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten. Die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen ist aber weiterhin gestattet.

Das ist keine bundesweite Ausgangssperre. Der Weg zur Arbeit, Einkäufe, Arztbesuche, Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Das sind gute Nachrichten für alle Pflegekräfte. Ein kurzer Spaziergang mit einer pflegebedürftigen Person stellt keinen Gesetzesverstoß dar.

Was noch hat sich geändert?

Die Pandemie hat auch den Einfluss auf den Pflegegradantrag. Alle Begutachtungstermine werden durch eine Telefonbegutachtung ersetzt. Diese Maßnahme sollte sowohl die Pflegebedürftigen als auch die MDK-Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen.

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Pflegekräfte aus Polen

"Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen." Jeremias Gotthelf (1797 - 1854)