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In 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. So haben sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wesentlich geändert. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch den Begriff des Pflegegrades ersetzt. Was hat sich für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige geändert und wie können Sie davon profitieren?
Ohne die Einteilung in einen Pflegegrad ist die Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung unmöglich. Die Basis für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade bildet ein neues Begutachtungsverfahren. Wie verläuft die Antragstellung auf einen Pflegegrad?
Kontaktieren Sie die Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Alles, was Sie auf dieser Etappe tun müssen, ist einen formlosen Antrag zu stellen. Sie (oder die pflegebedürftige Person, um die Sie sich kümmern) können das entweder telefonisch oder schriftlich machen.
Es lohnt sich nicht, mit dem Erstantrag zu zögern. Der Leistungsanspruch beginnt nämlich mit der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse.
In Antwort auf Ihren formlosen Antrag schickt Ihnen die Pflegekasse ein Pflegeantragsformular zu. Jetzt müssen Sie dieses ausfüllen. Versuchen Sie, alle Frage korrekt und vollständig zu beantworten. Dann senden Sie das Formular an die Pflegekasse (am besten per Einschreiben mit Rückschein) zurück.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) vereinbart mit Ihnen einen Termin. Das ermöglicht die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad zu prüfen. (Sind Sie privatversichert, so führt die Medicproof GmbH die Begutachtung durch.)
Da alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden müssen, findet der Termin in einem gewohnten Umfeld der pflegebedürftigen Person (z. B. in ihrer Wohnung) statt.
Die Hauptaufgabe des MDK-Gutachters besteht in der Prüfung, in welchem Umfang die zu pflegende Person in der Lage ist, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Es werden folgende Bereiche bewertet:
Wie können Sie sich auf den Besuch des Gutachters vorbereiten? Beginnen Sie mit der Beschaffung aller relevanten Unterlagen, die zur Verdeutlichung der Pflegesituation beitragen können. Das sind z. B. ärztliche Diagnosen oder Krankenhausberichte. Was noch kann bei der Einschätzung der Pflegesituation helfen? Ein Pflegetagebuch, in welchem Sie nicht nur alle Pflegehandlungen, sondern auch Ihre Beobachtungen, besonders aufwändige Pflegesituationen und konkrete Beispiele aus dem Alltag notieren.
Helfen Sie auch der zu begutachtenden Person, sich auf den Besuch vorzubereiten. Versuchen Sie aber nicht, die Pflegesituation zu beschönigen. Der Gutachter sollte ein möglichst wahres Bild vom Pflegealltag bekommen.
Nach dem Besuch des Gutachters bekommen Sie die Information von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad. Sind Sie der Meinung, dass ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden ist? Dann können Sie Widerspruch einlegen.
Wichtig ist, dass auch wenn Ihnen ein Pflegegrad bewilligt wurde, können Sie einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen.